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Die neue EU-Maschinenverordnung: Was Du jetzt wissen musst

Ab dem 20. Januar 2027 gilt die neue EU-Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 und ersetzt die bisherige Richtlinie 2006/42/EG. Für viele Unternehmen – insbesondere Maschinenhersteller – bringt sie tiefgreifende Änderungen mit sich. Im Fokus stehen vor allem digitale Sicherheit, KI-basierte Steuerungen und die Dokumentation über den gesamten Lebenszyklus eines Produkts. Dieser Artikel zeigt Dir, was Du jetzt wissen musst – und wie Du Dich rechtzeitig vorbereitest.

Was ändert sich mit der neuen Maschinenverordnung?

Die neue Verordnung verschärft die Anforderungen an die Sicherheit von Maschinen – insbesondere wenn diese vernetzt, intelligent oder fernwartbar sind. Künftig müssen etwa Cybersicherheitsmaßnahmen integriert sein, um Manipulationen oder Fremdzugriffe zu verhindern. Auch der Umgang mit digitalen Dokumentationen ändert sich: Es ist erlaubt, Betriebsanleitungen digital bereitzustellen – dennoch müssen Unternehmen auf Wunsch weiterhin eine analoge Version liefern.

Wenn Du heute schon Dokumente und Nachweise digital verwalten willst, ist ein zentrales Dokumentenmanagementsystem (DMS) sinnvoll, das auf Maschinen, Anlagen oder Aufträge bezogen ist. So stellst Du sicher, dass alle Informationen rechtssicher und strukturiert vorliegen.

Welche Fristen gelten?

Die Verordnung tritt am 20. Januar 2027 vollständig in Kraft. Eine Übergangsfrist gibt es nicht – das bedeutet: Alle Maschinen, die nach diesem Stichtag in den Verkehr gebracht werden, müssen den neuen Vorgaben entsprechen. Einige Bestimmungen, etwa zur Notifizierung von Konformitätsbewertungsstellen, gelten bereits früher.

Nutze die Zeit, um Deine Prozesse zu analysieren und gezielt anzupassen. Das betrifft auch Systeme zur Nachverfolgung von Änderungen an Maschinen – etwa durch eine digitale Lebenslaufakte, wie sie z. B. mit QR-Codes realisiert werden kann.

Was solltest Du jetzt tun?

Damit Du auf die neuen Vorgaben vorbereitet bist, solltest Du folgende Maßnahmen prüfen:

  • Maschinen analysieren: Entsprechen alle Deine Anlagen und Produkte den neuen Anforderungen hinsichtlich Sicherheit und Dokumentation?

  • Technische Dokumentation anpassen: Sorge für vollständige, digitale Nachweise, die z. B. im Rahmen von Wartungsplänen oder Prüfprotokollen erzeugt werden.

  • Dein Team schulen: Mach Deine Mitarbeiter mit den neuen Anforderungen vertraut – besonders in den Bereichen Konstruktion, Service und After-Sales.

  • Cybersecurity ernst nehmen: Prüfe, wie Du Maschinen und Daten gegen Angriffe und unbefugte Nutzung absichern kannst.

Besonders hilfreich: ein zentrales Assetmanagement-System, das Dir hilft, alle Maschineninformationen sauber zu verwalten und zuzuordnen.

Fazit

Die EU-Maschinenverordnung betrifft weit mehr als nur den Maschinenbau. Auch Serviceleiter, Instandhalter und After-Sales-Verantwortliche müssen prüfen, wie sie digitale Sicherheit, vollständige Dokumentation und gesetzeskonforme Abläufe sicherstellen können. Mit digitalen Tools – etwa für Wartung und Instandhaltung oder das Ticket- und Auftragssystem – legst Du bereits heute die Basis für morgen.

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